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Altersvorsorgedepot 2027 – Förderung, Zulagen & Steuern erklärt
Der Riester-Nachfolger startet zum 1. Januar 2027. Hier finden Sie alle Eckwerte des neuen Altersvorsorgedepots — von der Grundzulage über die Sonderausgabenabzugs-Mechanik bis zur Auszahlung im Ruhestand. Jede Zahl ist gegen eine offizielle Quelle des Bundesfinanzministeriums oder des Deutschen Bundestages geprüft.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Anlage-Depot zur privaten Altersvorsorge in Deutschland. Es startet zum 1. Januar 2027 und löst die Riester-Rente für Neuabschlüsse ab.
Anders als bei der Riester-Rente wird beim Altersvorsorgedepot direkt am Kapitalmarkt investiert — über ETFs, Investmentfonds oder bestimmte Anleihen aus einer gesetzlich definierten Positivliste. Es gibt keine Beitragsgarantie, dafür höhere Renditechancen.
Das gesamte Konzept ist im Altersvorsorgereformgesetz geregelt, das der Deutsche Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 bestätigt hat.
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Der offizielle Marktstart ist der 1. Januar 2027. Ab diesem Stichtag können bei zugelassenen Anbietern Verträge abgeschlossen werden, und ab dann werden die staatlichen Zulagen für eingezahlte Beiträge gewährt.
Das Gesetz selbst ist bereits vollständig durch den parlamentarischen Prozess: Bundestag-Beschluss am 27.03.2026 (KW 13/2026), Bundesrats-Zustimmung am 08.05.2026 (BR-Drs 206/26(B), 1065. Sitzung). Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgt in den darauffolgenden Wochen.
Wer ist beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Im Vergleich zur Riester-Rente ist der förderberechtigte Personenkreis deutlich erweitert. Anspruchsberechtigt sind unter anderem:
- Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
- Angestellte, Auszubildende, Geringverdiener — wie bisher unter Riester.
- Beamte und Soldaten
- Mit eigenständiger Förderberechtigung.
- Selbstständige und Freiberufler
- Erstmals voll förderberechtigt — unabhängig davon, ob sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Das ist eine zentrale Neuerung gegenüber Riester.
- Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
- Zum Beispiel Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die staatliche Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die kumulativ gewährt werden:
- Grundzulage – bis zu 540 € pro Jahr
- Zweistufig: 50 Cent pro Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (= max. 180 €), danach 25 Cent pro Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 € (= max. weitere 360 €).
- Kinderzulage – 300 € pro Kind und Jahr
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind. Gewährt bei mindestens 1:1-Eigenbeitrag.
- Berufseinsteigerbonus – einmalig 200 €
- Für Personen, die ihren ersten Altersvorsorgedepot-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen.
Wie funktioniert die Grundzulage konkret?
Die Grundzulage ist einkommensunabhängig und wird in zwei Stufen berechnet. Damit ist die Förderquote für niedrige Eigenbeiträge bewusst höher.
Beispielrechnung für 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr:
- Erste Stufe (50 % Förderquote)
- 50 Cent staatliche Zulage pro eingezahltem Euro – auf die ersten 360 € Eigenbeitrag → 180 € Grundzulage.
- Zweite Stufe (25 % Förderquote)
- 25 Cent staatliche Zulage pro eingezahltem Euro – auf die nächsten 1.440 € Eigenbeitrag (von 360 € bis 1.800 €) → 360 € Grundzulage.
- Maximum
- 180 € + 360 € = 540 € Grundzulage pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von mindestens 1.800 €.
Wie viel kann ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Die Einzahlungsobergrenze beträgt 6.840 € pro Jahr. Davon werden bis zu 1.800 € Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert. Der Anteil über 1.800 € kann zusätzlich einbezahlt werden — ohne Zulage, aber mit Steuerfreiheit in der Ansparphase.
Es gibt keine Mindesteinzahlung. Die volle Grundzulage erfordert allerdings 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr, was 150 € pro Monat entspricht.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Ansparphase: Sämtliche Kursgewinne, Dividenden und Zinsen wachsen steuerfrei. Es fallen weder Abgeltungssteuer noch Solidaritätszuschlag auf die laufenden Erträge an.
Rentenphase: Der geförderte Anteil der Auszahlungen wird vollständig nachgelagert zum persönlichen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Da der individuelle Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, entsteht in Summe oft ein Steuervorteil.
Ungeförderte Zusatzeinzahlungen (über 1.800 € Eigenbeitrag) werden bei Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und Kapitalauszahlung nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt.
Zusätzlich greift in der Ansparphase der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: bis zu 1.800 € Eigenbeitrag plus die gewährten Zulagen können additiv vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch — Sie erhalten den jeweils günstigeren Vorteil.
Welche Anlageinstrumente sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Die zulässigen Anlageinstrumente sind im Gesetz in einer Positivliste festgeschrieben (Anlage zum AltZertG). Dazu zählen:
- Breit gestreute ETFs
- Index-Fonds auf große Aktienindizes wie MSCI World, S&P 500 oder DAX.
- Aktiv gemanagte Investmentfonds
- Sofern sie die Kriterien der Positivliste erfüllen.
- Bestimmte Anleihen
- Vor allem mit Investment-Grade-Rating, mit Schwerpunkt auf Staats- und Unternehmensanleihen.
Was ist das Standarddepot mit Kostendeckel?
Für sicherheitsorientierte Sparer gibt es ein sogenanntes Standarddepot: eine vom Anbieter angebotene Standardlösung, bei der die jährlichen Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % gedeckelt sind. Damit soll verhindert werden, dass hohe Produktkosten die staatliche Förderung auffressen.
Außerhalb des Standarddepots können Sparer frei wählen, müssen aber auf die individuellen Kosten achten. Die Produktzertifizierung erfolgt durch die BaFin.
Wie funktioniert die Auszahlung in der Rentenphase?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren. Zwei Komponenten sind kombinierbar:
- Teilkapitalauszahlung (optional)
- Bis zu 30 % des angesparten Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase auf einen Schlag entnommen werden.
- Auszahlplan
- Der verbleibende Betrag wird als monatlicher Entnahmeplan ausgezahlt — gesetzlich vorgeschrieben mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr.
Kann ich meinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja. Bestehende Riester-Verträge können in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, ohne dass bereits ausgezahlte Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Das angesparte Kapital wandert mit in das neue Depot.
Wann sich der Wechsel im Einzelfall lohnt, hängt von Alter, Vertragslaufzeit, Garantieniveau und Kostenstruktur des Altvertrags ab. Eine konkrete Indikation liefert unser Altersvorsorgerechner; eine individuelle Bewertung sollten Sie mit einem unabhängigen Honorarberater oder Ihrer Steuerberatung machen.
Was hat die Frühstart-Rente damit zu tun?
Die Frühstart-Rente ist eine zweite, jüngere Säule der Altersvorsorgereform. Sie soll Kindern zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr einen staatlich finanzierten Sparzuschuss von 10 € pro Monat für ein eigenes Altersvorsorge-Depot gewähren. Erster geförderter Geburtsjahrgang ist 2020.
Stand 12. Mai 2026: Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte am 17. Dezember 2025 beschlossen. Ein Regierungsentwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet; ein Bundestags- und Bundesrats-Beschluss steht noch aus. Die Frühstart-Rente ist also – anders als das Altersvorsorgedepot selbst – noch kein geltendes Recht.