- Mindesteinzahlung
- 120 € Eigenbeitrag pro Jahr (10 €/Monat) für Zulagen — unmittelbar und mittelbar.
- Grundzulage
- 50 Cent pro Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 € — maximal 540 € pro Jahr.
- Mittelbare Zulageberechtigung
- Bei Verheiratet ohne eigene Förderberechtigung: Grundzulage max. 175 €, ebenfalls mind. 120 € Eigenbeitrag; kein eigener Sonderausgabenabzug.
- Riester-Vergleich (Indikation)
- Gegenüberstellung der staatlichen Zulagen (Grund + Kinder) bei denselben Einzahlungen: klassische Riester-Grundzulage pauschal 175 €, Kinderzulage wie im Altersvorsorgedepot (bis 300 €/Kind). Steuervorteil, Garantien und Vertragskosten sind nicht enthalten — keine individuelle Wechselberatung.
- Kinderzulage
- 1:1 bis 300 € pro Kind und Jahr — nur für einen Elternteil. Bitte nur eintragen, wenn Sie der zulageberechtigte Elternteil sind.
- Berufseinsteigerbonus
- Einmalig 200 €, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist (im Rechner: Alter < 25).
- Sonderausgabenabzug / Günstigerprüfung (§ 10a EStG)
- Bis 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen. Steuervorteil = max(0, Steuerersparnis − Zulagen). Tarif nach § 32a EStG 2026; bei Verheiratet Splitting. Soli und Kirchensteuer sind ausgenommen.
- Maximale Einzahlung
- 6.840 € pro Jahr (davon bis 1.800 € zulagengefördert).
- Auszahlplan
- Entnahmeplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr (Jahre = 85 − Renteneintrittsalter).
- Rentenphase-Besteuerung
- Geförderter Anteil nachgelagert (§ 22 Nr. 5 EStG). Im Rechner: pauschale Indikation 20 % — nicht Ihr persönlicher Steuersatz.