Methodik

Der Rechner liefert eine Indikation: gesetzlich geregelte Zulagen-, Beitrags- und Auszahlregeln so korrekt wie möglich; Rendite und Rentensteuersatz bleiben Annahmen.

Stand:

Gesetzliche Eckwerte

Förder-, Beitrags- und Auszahlungs-Eckwerte stammen aus den BMF-FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026):

Mindesteinzahlung
120 € Eigenbeitrag pro Jahr (10 €/Monat) für Zulagen — unmittelbar und mittelbar.
Grundzulage
50 Cent pro Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 € — maximal 540 € pro Jahr.
Mittelbare Zulageberechtigung
Bei Verheiratet ohne eigene Förderberechtigung: Grundzulage max. 175 €, ebenfalls mind. 120 € Eigenbeitrag; kein eigener Sonderausgabenabzug.
Riester-Vergleich (Indikation)
Gegenüberstellung der staatlichen Zulagen (Grund + Kinder) bei denselben Einzahlungen: klassische Riester-Grundzulage pauschal 175 €, Kinderzulage wie im Altersvorsorgedepot (bis 300 €/Kind). Steuervorteil, Garantien und Vertragskosten sind nicht enthalten — keine individuelle Wechselberatung.
Kinderzulage
1:1 bis 300 € pro Kind und Jahr — nur für einen Elternteil. Bitte nur eintragen, wenn Sie der zulageberechtigte Elternteil sind.
Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200 €, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist (im Rechner: Alter < 25).
Sonderausgabenabzug / Günstigerprüfung (§ 10a EStG)
Bis 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen. Steuervorteil = max(0, Steuerersparnis − Zulagen). Tarif nach § 32a EStG 2026; bei Verheiratet Splitting. Soli und Kirchensteuer sind ausgenommen.
Maximale Einzahlung
6.840 € pro Jahr (davon bis 1.800 € zulagengefördert).
Auszahlplan
Entnahmeplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr (Jahre = 85 − Renteneintrittsalter).
Rentenphase-Besteuerung
Geförderter Anteil nachgelagert (§ 22 Nr. 5 EStG). Im Rechner: pauschale Indikation 20 % — nicht Ihr persönlicher Steuersatz.

Quellen: BMF FAQ · § 32a EStG

Annahmen des Rechners

Wertentwicklung
7,5 % p. a. konstant — Annahme, keine Prognose und keine Garantie.
Depot vs. Steuervorteil
Zulagen fließen ins Depot. Der jährliche Steuervorteil aus der Günstigerprüfung wird getrennt ausgewiesen und nicht als Reinvestition dem Depot zugeschlagen.
zvE-Näherung
Bruttoeinkommen abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €). Keine SV-Beiträge, kein Vorsorgeaufwand — Indikation.
Produktkosten
Nicht modelliert (Effektivkosten des konkreten Anbieters können die Rendite mindern).

Grenzen der Berechnung

Kein Ersatz für individuelle Beratung. Nicht enthalten: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Versorgungsfreibetrag, Krankenversicherung der Rentner, Inflation, Anbieterkosten und die genaue Höhe der Rentensteuer. Für Vertrags- oder Steuerentscheidungen Steuerberatung oder unabhängige Beratung hinzuziehen.

Bis zu 540 € / JahrUnverbindliche Indikation
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