Methodik

Damit Sie unsere Zahlen einordnen können: hier steht offen, welche Annahmen wir treffen, wie der Rechner intern arbeitet und auf welche Primärquellen sich jede einzelne Zahl stützt.

Stand:

Gesetzliche Eckwerte

Alle Förder-, Beitrags- und Auszahlungs-Eckwerte stammen aus den FAQ und Drucksachen zum Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag-Beschluss 27.03.2026, Bundesrats-Zustimmung 08.05.2026, BR-Drs 206/26(B)):

Grundzulage
50 Cent pro Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 € — maximal 540 € pro Jahr.
Kinderzulage
300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr — gewährt bei mindestens 1:1-Eigenbeitrag.
Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200 € für unter 25-Jährige bei Vertragsabschluss.
Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG)
Bis 1.800 € Eigenbeitrag jährlich, zuzüglich der gewährten Zulagen. Die Günstigerprüfung des Finanzamts vergleicht den Steuervorteil mit den Zulagen.
Maximale Einzahlung
6.840 € pro Jahr (1.800 € gefördert + bis zu 5.040 € ungefördert; Letzteres ohne Zulage, aber mit Steuerfreiheit in der Ansparphase).
Auszahlungsbeginn
Frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren.
Auszahlplan
Bis zu 30 % Einmalauszahlung; der Rest als Entnahmeplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
Rentenphase-Besteuerung
Geförderter Anteil voll nachgelagert zum persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG).

Quelle: BMF FAQ Reform der privaten Altersvorsorge · Bundestag KW 13/2026

Annahmen des Rechners

Für die Hochrechnung Ihres Depots zum Renteneintritt nutzen wir folgende Annahmen — alle klar als Annahmen gekennzeichnet, nicht als Versprechen:

Wertentwicklung
7,5 % p. a. konstant. Realistisch für ein breit gestreutes Aktien-ETF-Portfolio über lange Zeiträume; Schwankungen einzelner Jahre sind in dieser Annahme nicht abgebildet.
Steuersatz in Rentenphase
20 % als konservative Schätzung. Der tatsächliche Steuersatz hängt vom Gesamteinkommen in Rente, Werbungskosten und Sonderausgaben ab und kann höher oder niedriger ausfallen.
Auszahlungsdauer
18 Jahre (vom Renteneintritt bis zum vollendeten 85. Lebensjahr — Mindestlaufzeit laut Gesetz).
Marginaler Einkommensteuersatz
Geschätzt aus dem Bruttojahreseinkommen anhand der für 2026 gültigen Tarifeckwerte. Liegt zwischen 14 % (bis 20.000 €) und 42 % (ab 80.000 €).

Grenzen der Berechnung

Unser Rechner ersetzt keine individuelle Beratung. Nicht berücksichtigt werden u. a.: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Versorgungsfreibetrag, Krankenversicherung der Rentner, individuelle Steuerprogression und Inflation. Für eine konkrete Vertrags- oder Anlageentscheidung sollten Sie eine Steuerberatung oder einen unabhängigen Honorarberater hinzuziehen.

Bis zu 540 € / JahrStaatlich gefördert
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