Alle wichtigen Fragen rund um den Riester-Nachfolger — von der Förderhöhe über den Riester-Wechsel bis zur Frühstart-Rente. Jede Antwort ist gegen die BMF-FAQ oder Bundestags-Drucksachen geprüft.
Stand:
Start und Rechtsstand
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt.
Ist das Altersvorsorgedepot schon Gesetz?
Ja. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet (BR-Drs 206/26(B), 1065. Sitzung). Die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgt zeitnah.
Wann wurde das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen?
Bundestags-Beschluss am 27. März 2026 (Kalenderwoche 13). Bundesrats-Zustimmung am 8. Mai 2026 in der 1065. Sitzung.
Förderung und Zulagen
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Maximal 540 € Grundzulage pro Jahr (bei 1.800 € Eigenbeitrag) plus 300 € Kinderzulage pro Kind plus einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige.
Wie funktioniert die Grundzulage genau?
Die Grundzulage ist zweistufig: 50 Cent staatliche Zulage pro Euro Eigenbeitrag auf die ersten 360 € (= max. 180 €), danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 € Eigenbeitrag (= max. weitere 360 €). Maximum: 540 € pro Jahr.
Wie viel Förderung bekomme ich pro Kind?
300 € Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Voraussetzung ist ein Mindest-Eigenbeitrag im 1:1-Verhältnis zur Zulage.
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Ein einmaliger Zuschuss von 200 €, gewährt bei Abschluss des ersten Altersvorsorgedepot-Vertrags vor dem 25. Geburtstag.
Ist die Förderung einkommensabhängig?
Nein. Die Grundzulage ist einkommensunabhängig. Sie hängt nur vom Eigenbeitrag ab (siehe Staffelung).
Wer ist förderberechtigt
Wer ist beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestellte, Auszubildende), Beamte, Soldaten, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sowie Selbstständige und Freiberufler — auch ohne Rentenversicherungspflicht.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Im Gegensatz zur Riester-Rente sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot voll förderberechtigt — unabhängig davon, ob sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Können Beamte das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, mit eigenständiger Förderberechtigung.
Bin ich als Mitglied eines Versorgungswerks förderberechtigt?
Ja. Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) sind förderberechtigt.
Einzahlung und Beitragsgrenzen
Wie hoch ist der maximale Beitrag pro Jahr?
Insgesamt 6.840 € pro Jahr können eingezahlt werden. Davon werden bis zu 1.800 € Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert. Der Anteil über 1.800 € fließt ohne Zulage ein, profitiert aber von der steuerfreien Ansparphase.
Gibt es eine Mindesteinzahlung?
Nein, eine Mindesteinzahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die volle Grundzulage erfordert allerdings 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr.
Wie hoch ist der Sonderausgabenabzug für das Altersvorsorgedepot?
Bis zu 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr (§ 10a EStG). Die gewährten Zulagen kommen beim Sonderausgabenabzug additiv obendrauf. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung gegen die ausgezahlten Zulagen durch.
Was passiert, wenn ich weniger als 1.800 € einzahle?
Sie erhalten anteilig Förderung: 50 % auf die ersten 360 €, danach 25 % auf den Betrag zwischen 360 € und 1.800 €.
Steuern
Ist das Altersvorsorgedepot steuerfrei?
In der Ansparphase ja: keine Abgeltungssteuer, kein Solidaritätszuschlag auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. In der Rentenphase werden Auszahlungen besteuert (siehe nächste Frage).
Wie wird das Altersvorsorgedepot in der Rentenphase besteuert?
Der geförderte Anteil wird vollständig nachgelagert zum persönlichen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Ungeförderte Zusatzeinzahlungen werden bei Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und Kapitalauszahlung nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt.
Wie hoch ist die Steuerersparnis im Altersvorsorgedepot?
Das hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € + 540 € Grundzulage und einem Grenzsteuersatz von 33 % können bis zu ca. 770 € Steuervorteil entstehen — abzüglich der bereits ausgezahlten Zulagen via Günstigerprüfung.
Anlage und Anbieter
Welche ETFs sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Die zulässigen Anlageinstrumente sind im Gesetz in einer Positivliste festgelegt: breit gestreute ETFs, aktiv gemanagte Investmentfonds und bestimmte Anleihen. Einzelaktien und Kryptowährungen sind ausgeschlossen.
Was ist die Positivliste beim Altersvorsorgedepot?
Eine im Gesetz definierte Liste der zulässigen Anlageinstrumente (Anlage zum AltZertG). Die Produktzertifizierung erfolgt durch die BaFin.
Was ist das Standarddepot?
Eine vom Anbieter angebotene Standardlösung mit gesetzlich auf 1,0 % p. a. gedeckelten Effektivkosten. Soll verhindern, dass hohe Produktkosten die Förderung auffressen.
Welche Anbieter bieten ein Altersvorsorgedepot an?
Eine offizielle Anbieterliste wird zum Marktstart am 1. Januar 2027 veröffentlicht. Banken, Sparkassen, Versicherer und Online-Broker bereiten bereits Produkte vor.
Auszahlung in der Rentenphase
Wann kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
Frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren beginnt die Auszahlungsphase.
Kann ich mir 30 % auf einen Schlag auszahlen lassen?
Ja, bis zu 30 % des angesparten Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase als Teilkapitalauszahlung entnommen werden.
Wie lange wird mein Depot ausgezahlt?
Mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Längere Auszahlungspläne sind möglich.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Das Depot kann vererbt werden. Konkrete Details zur Behandlung in der Rentenphase regelt der Vertrag und das AltZertG; bei vorzeitigem Tod gibt es im Gesetz Regelungen zur Beitragserstattung an Hinterbliebene.
Riester-Vertrag und Wechsel
Kann ich meinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot überführen?
Ja. Bestehende Riester-Verträge können in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Das angesparte Kapital und die bereits ausgezahlten Zulagen bleiben erhalten — eine Rückzahlung der Förderung ist nicht erforderlich.
Lohnt sich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
Das hängt von Alter, Restlaufzeit, Garantieniveau und Kostenstruktur des Altvertrags ab. Eine erste Indikation liefert unser Altersvorsorgerechner; eine verbindliche Entscheidung sollten Sie mit einer unabhängigen Honorarberatung oder Ihrer Steuerberatung treffen.
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag ab 2027?
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter und behalten ihre staatliche Förderung. Neue Riester-Abschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich.
Frühstart-Rente
Was ist die Frühstart-Rente und wer bekommt sie?
Die Frühstart-Rente sieht einen staatlich geförderten Sparzuschuss von 10 € pro Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren vor. Erster geförderter Geburtsjahrgang: 2020.
Wann startet die Frühstart-Rente?
Stand 12. Mai 2026: Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte beschlossen. Ein Regierungsentwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet; ein Beschluss durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot für ihr Kind eröffnen?
Das Eckpunktepapier sieht eine niedrigbürokratische kollektive Anlagelösung vor, in die die Mittel jahrgangsweise fließen. Wer die Anlage konkret verwaltet, ist im Gesetzgebungsverfahren noch festzulegen.
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