Bis zu 540 € Förderung pro Jahr.

Staatliche Zulagen fürs Altersvorsorgedepot berechnen — in unter einer Minute.

Unverbindliche IndikationMethodik & AnnahmenQuelle: BMF

Förderung berechnen

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Familienstand
i Ihr Alter30 Jahre
i Bruttoeinkommen pro Jahr45.000 €
i Monatliche Einzahlung150 €
i Kinder mit Kindergeld0
i Renteneintritt mit67 Jahre

Indikation nach gesetzlicher Förderung — Details unter Methodik.

Indikation: staatliche Zulagen pro Jahr
Maximale Grundzulage
540 €Grundzulage + Kinderzulage (ohne Steuervorteil)
Grundzulage / Jahr
540 €
Kinderzulage / Jahr
0 €
Steuervorteil / Jahr
222 €
Zusatzrente / Monat
1.680 €
Geschätztes Depot zum Renteneintritt *454.000 € Annahme: 7,5 % p. a. · Auszahlplan 18 Jahre (bis Alter 85) · Steuervorteil nicht eingerechnet
Eigene Einzahlungen66.600 €
Zulagen (im Depot)19.980 €
Geschätzte Wertentwicklung367.420 €

Nur E-Mail. Keine Werbung. Jederzeit widerrufbar.

Unverbindliche Indikation — keine Beratung. Methodik & Annahmen

Anspar- und Auszahlphase im Überblick

1

Ansparphase – 100 % steuerfrei

Sie zahlen ein, die Bundesrepublik Deutschland legt Zulagen obendrauf. Kursgewinne, Dividenden und Zinsen wachsen komplett steuerfrei – keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale.

2

Auszahlphase – flexibel ab 65

Auszahlungsbeginn frühestens mit 65, spätestens mit 70. Bis zu 30 % als Einmalauszahlung, der Rest als monatlicher Entnahmeplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Versteuert wird nur zum dann meist niedrigeren Rentensteuersatz.

Familie & Berufsstart

0

Kinderzulage pro Kind und Jahr.

0

Startbonus für Unter-25-Jährige — zusätzlich zur Grundzulage.

0

maximale Grundzulage pro Jahr (Staffelung nach Einzahlung)

0%

Steuer auf Kapitalerträge in der Ansparphase

Das gilt es zu beachten

  • Eigenbeitrag: Bis zu 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr werden mit Zulagen gefördert; Zulagen kommen beim Sonderausgabenabzug additiv obendrauf. Insgesamt können bis zu 6.840 € pro Jahr eingezahlt werden (Anteil über 1.800 € ungefördert, aber steuerstundend).
  • Auszahlung ab 65: 30 % als Einmalzahlung möglich, Rest als monatlicher Entnahmeplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Auszahlungsbeginn frühestens mit 65, spätestens mit 70.
  • Frühe Entnahme: Zulagen und Steuervorteile entfallen bei vorzeitiger Auszahlung (Ausnahme: selbstgenutztes Wohneigentum).
  • Steuerliche Behandlung: Ansparphase komplett steuerfrei. Versteuerung erst im Alter zum persönlichen, meist niedrigeren Einkommensteuersatz.
Aktuell

Aktueller Status der Reform

Das Bundeskabinett beschloss den Regierungsentwurf im Dezember 2025. CDU/CSU und SPD einigten sich im März 2026 auf die finale Förderstruktur. Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt – der Start zum 1. Januar 2027 steht.

Umsetzung & Verfügbarkeit

Das Altersvorsorgereformgesetz ist von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Melden Sie sich jetzt an und erfahren Sie als Erster, wenn die Depoteröffnung bei den Anbietern startet.

Vergleich zu bestehenden privaten
Altersvorsorge-Systemen

Das neue Altersvorsorgedepot ist attraktiver und flexibler als Riester und Rürup. Hauptunterschiede für Sie im Überblick:

RiesterRürupEmpfohlen Altersvorsorgedepot
Staatliche Zulagen
Steuerabzug in EinkommensteuererklärungBis 1.800 € Eigenbeitrag + Zulagen
Nachgelagerte Versteuerung ab Rentenbeginn
Auszahlung vor RentenbeginnNur mit Verlust der FörderungNur mit Verlust der Förderung
Einmalauszahlung bei RentenbeginnMaximal 30 %Maximal 30 %
Anlage am KapitalmarktIndividuell oder Standarddepot
KapitalgarantieVerpflichtendNicht verpflichtendNicht verpflichtend (mehr Rendite)

Staatliche Zulagen

RiesterJa
RürupNein
AltersvorsorgedepotJa

Steuerabzug in Einkommensteuererklärung

RiesterJa
RürupJa
AltersvorsorgedepotBis 1.800 € Eigenbeitrag + Zulagen

Nachgelagerte Versteuerung ab Rentenbeginn

RiesterJa
RürupJa
AltersvorsorgedepotJa

Auszahlung vor Rentenbeginn

RiesterNur mit Verlust der Förderung
RürupNein
AltersvorsorgedepotNur mit Verlust der Förderung

Einmalauszahlung bei Rentenbeginn

RiesterMaximal 30 %
RürupNein
AltersvorsorgedepotMaximal 30 %

Anlage am Kapitalmarkt

RiesterNein
RürupNein
AltersvorsorgedepotIndividuell oder Standarddepot

Kapitalgarantie

RiesterVerpflichtend
RürupNicht verpflichtend
AltersvorsorgedepotNicht verpflichtend (mehr Rendite)

Für wen ist das Altersvorsorgedepot?

Kurze Orientierung nach Lebenssituation — mit persönlicher Förderlogik.

Ergebnis sichern – Förderung vormerken

Nur E-Mail: wir speichern Ihre Berechnung und erinnern Sie zum Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027. Unverbindlich, jederzeit widerrufbar.

Häufig gestellte Fragen

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