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Altersvorsorgedepot für Familien mit Kindern

Stand:

Familien sind die größten Profiteure der Altersvorsorgereform 2027: zur 540 € Grundzulage kommen 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr — bei zwei Kindern ergibt das 1.140 € staatliche Förderung pro Jahr.

Verheiratete und alleinerziehende Eltern mit kindergeldberechtigten Kindern in Deutschland.

Wer bekommt die Kinderzulage von 300 € pro Jahr?

Pro kindergeldberechtigtem Kind erhält der Vertragsinhaber 300 € Kinderzulage pro Jahr — direkt eingezahlt ins eigene Altersvorsorgedepot.

Voraussetzung: Kindergeld wird tatsächlich bezogen (in der Regel bis 18, bei Ausbildung/Studium bis 25). Pro Kind kann nur ein Elternteil die Kinderzulage beantragen — Standard ist die Mutter, kann aber per Antrag auf den Vater übertragen werden.

Im Gegensatz zur Riester-Rente entfällt die nach Geburtsjahr abweichende Höhe — die Kinderzulage ist für alle förderberechtigten Kinder gleich.

Wie viel Förderung bekommt eine Familie mit zwei Kindern?

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Eigenbeitrag von 150 € pro Monat (1.800 €/Jahr) bekommt 540 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 1.140 € pro Jahr — entspricht einer effektiven Förderquote von 63 %.

  • Bei drei Kindern: 540 € + 900 € = 1.440 € pro Jahr (80 % Förderquote auf den Eigenbeitrag).
  • Bei vier Kindern: 540 € + 1.200 € = 1.740 € pro Jahr (97 % Förderquote — die Bundesrepublik Deutschland verdoppelt fast Ihren Eigenbeitrag).
  • Den genauen persönlichen Förderbetrag liefert der Förderrechner unten.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot trotz Elternzeit-Lücken?

Ja — gerade in Elternzeit-Phasen mit reduziertem Einkommen profitieren Familien überdurchschnittlich, weil die Kinderzulage einkommensunabhängig fließt und die Grundzulage nur den Eigenbeitrag voraussetzt.

Auch ein Elternteil ohne eigenes Erwerbseinkommen kann ein Altersvorsorgedepot abschließen, wenn der Partner pflichtversichert ist (mittelbar förderberechtigt — wie bei Riester).

Wichtig: Ein Mindest-Eigenbeitrag von 60 € pro Jahr muss in jedem Fall eingezahlt werden, sonst entfallen die Zulagen.

Was ist die Frühstart-Rente — und was bringt sie für Kinder?

Die Frühstart-Rente ist ein zusätzliches Konzept der Bundesregierung: 10 € pro Monat staatlicher Sparzuschuss für Kinder von 6 bis 18 Jahren — als zweites Standbein neben dem Altersvorsorgedepot der Eltern.

Stand 12.05.2026: Eckpunkte am 17.12.2025 vom Bundeskabinett beschlossen, Regierungsentwurf wird im Lauf des Jahres 2026 erwartet. Bundestag- und Bundesratbeschluss stehen noch aus — die Frühstart-Rente ist also noch kein geltendes Recht.

Ist das Gesetz beschlossen, würden 12 Jahre staatliche Förderung à 10 €/Monat ein Startkapital von rund 1.440 € (zzgl. Wertentwicklung) ergeben — als zinseszinsstarkes Fundament am Kapitalmarkt.

Persönliche Förderhöhe per E-Mail erhalten

Tragen Sie nur Ihre E-Mail ein — wir senden Ihnen einen Bestätigungs-Link zur persönlichen Berechnung und erinnern Sie zum Start am 1.1.2027.

Häufige Fragen

  • Wer bekommt die 300 € Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?

    Pro kindergeldberechtigtem Kind erhält ein Elternteil 300 € Kinderzulage pro Jahr — direkt in sein eigenes Altersvorsorgedepot. Standardmäßig wird die Zulage der Mutter zugeordnet, kann per Antrag aber auf den Vater übertragen werden.

  • Bis zu welchem Alter zählt ein Kind als zulageberechtigt?

    Solange Kindergeld bezogen wird — in der Regel bis zum 18. Geburtstag, bei Berufsausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Geburtstag. Sobald der Kindergeldanspruch endet, entfällt auch die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot.

  • Was bekommt eine Familie mit drei Kindern an Förderung?

    Bei vollem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr: 540 € Grundzulage + 900 € Kinderzulage (3 × 300 €) = 1.440 € staatliche Förderung pro Jahr. Das entspricht einer Förderquote von 80 % auf den Eigenbeitrag.

  • Können beide Elternteile ein eigenes Altersvorsorgedepot anlegen?

    Ja, jeder Elternteil kann ein eigenes Altersvorsorgedepot abschließen und die Grundzulage erhalten — die Kinderzulage von 300 € pro Kind kann aber nur ein Elternteil pro Kind beanspruchen.

Bis zu 540 € / JahrStaatlich gefördert
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