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Altersvorsorgedepot für Berufseinsteiger unter 25

Stand:

Wer vor dem 25. Geburtstag den ersten Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus zusätzlich zur regulären Grundzulage — und nutzt den vollen Zinseszins-Hebel von 40+ Ansparjahren.

Auszubildende, Studierende, Berufseinsteiger und junge Selbstständige in Deutschland — alles vor dem 25. Geburtstag.

Was ist der Berufseinsteigerbonus genau?

Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige staatliche Zulage von 200 €, die beim Abschluss des ersten Altersvorsorgedepot-Vertrags vor dem 25. Geburtstag direkt ins Depot eingezahlt wird.

Der Bonus kommt zusätzlich zur Grundzulage und ggf. zur Kinderzulage. Voraussetzung ist nur, dass der Vertrag der erste Altersvorsorgedepot-Vertrag des Versicherten ist und der Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag erfolgt.

Hintergrund: Der Bonus soll den frühen Einstieg in die private Altersvorsorge belohnen — ein zeitlicher Vorsprung von 5–10 Jahren bei der Geldanlage hat über den Zinseszinseffekt erhebliche Auswirkungen auf das Endkapital.

Wie viel macht ein 5-Jahre-Vorsprung wirklich aus?

Bei 6 % durchschnittlicher Wertentwicklung verdoppelt sich Kapital alle 12 Jahre — ein Vorsprung von 5 Jahren bedeutet auf 40 Jahre Ansparzeit ein um 33 % höheres Endkapital.

Konkret: 30 € pro Monat ab Alter 22 (statt 27) ergibt bei 6 % p. a. zum 65. Geburtstag rund 67.000 € statt 50.000 € — ohne dass der monatliche Beitrag steigt.

Dazu kommen die staatlichen Zulagen über die gesamte Laufzeit. Wer ab 22 mit 30 €/Monat startet und ab 28 auf 150 €/Monat erhöht, kombiniert frühen Zinseszins mit voller Grundzulage.

Reicht ein kleiner Beitrag schon für die Grundzulage?

Nein — für die volle Grundzulage von 540 € sind 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr nötig. Aber: Schon 60 € pro Jahr (5 €/Monat) lösen anteilige Zulagen aus.

  • Mindesteigenbeitrag: 60 € pro Jahr für überhaupt eine Zulage.
  • Bei 360 € Eigenbeitrag (= 30 €/Monat): max. 180 € Grundzulage — über 50 % Förderquote.
  • Bei 1.800 € Eigenbeitrag (= 150 €/Monat): volle 540 € Grundzulage.
  • Die Beträge oberhalb 1.800 € (bis 6.840 €/Jahr) sind ungefördert, aber kursgewinnsteuerfrei.

Auszubildende und Studierende: Lohnt sich das wirklich?

Ja — der Berufseinsteigerbonus von 200 € ist unabhängig vom Einkommen und der Sparbetrag kann jederzeit angepasst werden, ohne dass die Grundförderung verloren geht.

Strategie für Auszubildende: Vertrag früh abschließen, Mindestbeitrag (60 €/Jahr) einzahlen, um den Bonus + die Grundzulage anteilig zu sichern. Sobald das Einkommen steigt, monatlichen Beitrag erhöhen.

Wichtig: Der Berufseinsteigerbonus wird nur einmal gewährt — wer mit 19 startet, bekommt ihn jetzt; wer mit 26 startet, hat das Zeitfenster verpasst.

Persönliche Förderhöhe per E-Mail erhalten

Tragen Sie nur Ihre E-Mail ein — wir senden Ihnen einen Bestätigungs-Link zur persönlichen Berechnung und erinnern Sie zum Start am 1.1.2027.

Häufige Fragen

  • Bis wann genau muss ich unter 25 sein?

    Maßgeblich ist der Abschluss-Tag des ersten Altersvorsorgedepot-Vertrags. Wer am Tag des Vertragsabschlusses noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt den 200 € Berufseinsteigerbonus einmalig gutgeschrieben.

  • Lohnt sich das Altersvorsorgedepot, wenn ich noch in Ausbildung bin?

    Ja. Schon der Mindestbeitrag von 60 € pro Jahr (5 €/Monat) löst anteilige Zulagen aus, und der 200 € Berufseinsteigerbonus ist unabhängig vom Einkommen. Wer früh startet, nutzt den Zinseszins-Effekt über 40+ Jahre.

  • Kann ich den monatlichen Beitrag später anpassen?

    Ja, der monatliche Sparbetrag im Altersvorsorgedepot ist flexibel — Sie können ihn nach oben oder unten anpassen, sobald sich Ihr Einkommen ändert. Solange der Mindestbeitrag von 60 €/Jahr eingezahlt wird, bleiben Zulagen anteilig erhalten.

  • Bekomme ich den Berufseinsteigerbonus auch bei einem Riester-Wechsel?

    Nein. Der Bonus wird nur beim Abschluss des ersten Altersvorsorgedepot-Vertrags gewährt. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat und ihn in ein Altersvorsorgedepot überführt, gilt nicht als Berufseinsteiger im Sinne des Gesetzes.

Bis zu 540 € / JahrStaatlich gefördert
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