Persona

Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Stand:

Selbstständige bekommen ab dem 1. Januar 2027 erstmals dauerhaft staatliche Zulagen für die private Altersvorsorge — unabhängig davon, ob sie pflichtversichert sind. Das Altersvorsorgedepot schließt damit eine 25 Jahre alte Förderlücke der Riester-Rente.

Freiberufler, Solo-Selbstständige, Gewerbetreibende und Selbstständige in Versorgungswerken in Deutschland.

Sind Selbstständige im Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Ja — alle Selbstständigen sind ab 1.1.2027 voll zulageberechtigt, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht.

Damit endet die jahrzehntelange Riester-Lücke: Bei der alten Riester-Rente waren Selbstständige nur indirekt über den pflichtversicherten Ehepartner förderberechtigt. Im Altersvorsorgedepot ist die Förderung an den Vertrag gebunden, nicht an den Sozialversicherungs-Status.

Auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Apotheker) zählen zum förderberechtigten Kreis. Die Versorgungswerks-Beiträge laufen parallel weiter — das Altersvorsorgedepot ist eine zusätzliche Säule.

Wie hoch ist die Förderung für Selbstständige konkret?

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr (= 150 € pro Monat) erhalten Sie die volle Grundzulage von 540 € — eine Förderquote von 30 %.

  • Grundzulage: 50 ct pro Euro auf die ersten 360 € (= max. 180 €), 25 ct pro Euro bis 1.800 € (= max. weitere 360 €). Summe: bis zu 540 € pro Jahr.
  • Kinderzulage: 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr — voll auch für Selbstständige.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € beim ersten Vertrag vor dem 25. Geburtstag.
  • Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: Eigenbeitrag bis 1.800 € + Zulagen sind in der Steuererklärung absetzbar; die Günstigerprüfung des Finanzamts liefert den jeweils höheren Effekt.

Was passiert mit bestehenden Rürup- oder privaten Verträgen?

Rürup-Verträge bleiben in der bisherigen Form bestehen — sie können nicht ins Altersvorsorgedepot überführt werden, das Depot ist eine zusätzliche Vorsorgesäule.

Sinnvoll ist die Kombination: Rürup nutzt den hohen Sonderausgabenabzug (bis 28.730 € pro Jahr in 2026), das Altersvorsorgedepot fügt staatliche Zulagen + Steuerfreiheit am Kapitalmarkt hinzu.

Riester-Bestandsverträge können dagegen ins Altersvorsorgedepot überführt werden. Bereits ausgezahlte Zulagen und das angesparte Kapital bleiben erhalten — Details stehen auf der Riester-Wechsel-Seite.

Wie viel sollte ein Selbstständiger einzahlen?

Das Optimum für die staatliche Förderung liegt bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr — alles darüber wird ungefördert eingezahlt, profitiert aber weiterhin von der steuerfreien Ansparphase.

Konkret: 150 € pro Monat = 1.800 € pro Jahr → 540 € Grundzulage = effektive Sparleistung 2.340 €/Jahr.

Selbstständige mit höherem Einkommen können bis zu 6.840 € pro Jahr ins Depot einzahlen. Der Anteil über 1.800 € erhält keine Zulage, aber Kursgewinne, Dividenden und Zinsen bleiben in der Ansparphase steuerfrei (keine Abgeltungssteuer).

Persönliche Förderhöhe per E-Mail erhalten

Tragen Sie nur Ihre E-Mail ein — wir senden Ihnen einen Bestätigungs-Link zur persönlichen Berechnung und erinnern Sie zum Start am 1.1.2027.

Häufige Fragen

  • Sind Selbstständige im Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

    Ja, alle Selbstständigen sind ab dem 1. Januar 2027 voll zulageberechtigt — unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder im berufsständischen Versorgungswerk Mitglied sind.

  • Welcher Eigenbeitrag ist für die volle Grundzulage nötig?

    Für die volle Grundzulage von 540 € pro Jahr müssen Sie 1.800 € Eigenbeitrag einzahlen — das entspricht 150 € pro Monat. Die ersten 360 € werden mit 50 Cent pro Euro gefördert, die nächsten 1.440 € mit 25 Cent pro Euro.

  • Kann ich Rürup-Vertrag und Altersvorsorgedepot kombinieren?

    Ja. Rürup und Altersvorsorgedepot lassen sich parallel führen. Rürup nutzt den großen Sonderausgabenabzug, das Depot ergänzt um staatliche Zulagen und Steuerfreiheit am Kapitalmarkt. Beide Verträge laufen unabhängig.

  • Was bedeutet die Günstigerprüfung beim Finanzamt für Selbstständige?

    Das Finanzamt vergleicht automatisch zwei Werte: den Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und die bereits ausgezahlten Zulagen. Sie erhalten den jeweils höheren Betrag — bei höherem Einkommen lohnt sich der Sonderausgabenabzug zusätzlich.

Bis zu 540 € / JahrStaatlich gefördert
Vormerken