Persona
Bestehende Riester-Verträge können ab 1.1.2027 ins Altersvorsorgedepot überführt werden — angesammeltes Kapital und bereits ausgezahlte Zulagen bleiben erhalten. Lohnt sich besonders bei renditeschwachen Banksparverträgen oder kostenintensiven Versicherungslösungen.
Riester-Bestandskunden mit Banksparvertrag, Riester-Versicherung, Riester-Fondssparplan oder Wohn-Riester (mit Einschränkungen).
Lohnt sich besonders für Riester-Sparer mit hohen Verwaltungskosten (über 1 % p. a.), niedriger Rendite (Banksparvertrag ohne Zinsen) oder Wunsch nach mehr Anlageflexibilität — die Beitragsgarantie hat in den Niedrigzinsjahren effektiv Rendite gekostet.
Klassisches Wechsel-Szenario: Riester-Banksparvertrag mit aktuell 0,1 % Verzinsung — bei einem Wechsel ins Altersvorsorgedepot kann das angesparte Kapital künftig in einen breit gestreuten ETF-Sparplan fließen mit historisch ~6 % p. a.
Ebenfalls interessant: Riester-Versicherungen mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten — viele Verträge aus den 2000ern haben Effektivkosten von 1,5–2,5 % p. a., das Altersvorsorgedepot ist auf max. 1,0 % gedeckelt.
Drei Konstellationen sprechen gegen einen Wechsel: kurze Restlaufzeit, ein günstiger ETF-Riester mit Effektivkosten unter 0,5 %, oder ein Wohn-Riester mit bestehender Tilgung auf das Eigenheim.
Kurze Restlaufzeit (< 10 Jahre bis Renteneintritt): Die Beitragsgarantie greift dann besonders verlässlich, und neue Wechselkosten amortisieren sich nicht mehr. In dem Fall bleibt der Riester eingefroren oder läuft beitragsfrei aus.
Wohn-Riester (Riester-Bausparvertrag oder Riester-Darlehen): Der Übertrag ist technisch möglich, aber das angesparte Kapital ist häufig schon in eine Immobilientilgung geflossen — eine Pauschal-Empfehlung gibt es hier nicht.
Das gesamte Kapital plus alle bisher gewährten Grund- und Kinderzulagen wandert vollständig ins neue Altersvorsorgedepot — keine Steuern, keine Rückforderung von Zulagen.
Der Wechsel selbst ist ein einseitiger Antrag bei einem Altersvorsorgedepot-Anbieter; dieser fordert das Kapital beim Riester-Anbieter an. Ablauf: Anbieter wählen, Antrag stellen, Wechsel-Antrag, Bestätigung, Kapital fließt ein.
Tragen Sie nur Ihre E-Mail ein — wir senden Ihnen einen Bestätigungs-Link zur persönlichen Berechnung und erinnern Sie zum Start am 1.1.2027.
Ja, vollständig. Bereits ausgezahlte Grundzulagen, Kinderzulagen und Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug bleiben unangetastet. Der Wechsel zählt nicht als förderschädliche Auszahlung — es gibt keine Rückforderung.
Beim Riester-Anbieter können Stornogebühren oder Schlussabwicklungskosten anfallen — diese sind im jeweiligen Vertrag geregelt und sollten vor dem Antrag erfragt werden. Beim neuen Altersvorsorgedepot-Anbieter fallen Abschluss- und Verwaltungskosten gemäß Vertrag an, gesetzlich gedeckelt auf maximal 1,0 % p. a. effektive Kosten beim Standarddepot.
In der Regel nicht. Bei Restlaufzeiten unter 10 Jahren amortisieren sich die Wechselkosten kaum noch, und die Beitragsgarantie der Riester-Verträge schützt im finalen Anspar-Drittel besonders verlässlich.
Technisch ja, in vielen Fällen aber nicht sinnvoll. Beim Wohn-Riester ist das geförderte Kapital meist schon in die Immobilientilgung geflossen — eine pauschale Empfehlung gibt es hier nicht, eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.