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Vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot wechseln

Stand:

Bestehende Riester-Verträge können ab 1.1.2027 ins Altersvorsorgedepot überführt werden — angesammeltes Kapital und bereits ausgezahlte Zulagen bleiben erhalten. Lohnt sich besonders bei renditeschwachen Banksparverträgen oder kostenintensiven Versicherungslösungen.

Riester-Bestandskunden mit Banksparvertrag, Riester-Versicherung, Riester-Fondssparplan oder Wohn-Riester (mit Einschränkungen).

Wer sollte vom Riester ins Altersvorsorgedepot wechseln?

Lohnt sich besonders für Riester-Sparer mit hohen Verwaltungskosten (über 1 % p. a.), niedriger Rendite (Banksparvertrag ohne Zinsen) oder Wunsch nach mehr Anlageflexibilität — die Beitragsgarantie hat in den Niedrigzinsjahren effektiv Rendite gekostet.

Klassisches Wechsel-Szenario: Riester-Banksparvertrag mit aktuell 0,1 % Verzinsung — bei einem Wechsel ins Altersvorsorgedepot kann das angesparte Kapital künftig in einen breit gestreuten ETF-Sparplan fließen mit historisch ~6 % p. a.

Ebenfalls interessant: Riester-Versicherungen mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten — viele Verträge aus den 2000ern haben Effektivkosten von 1,5–2,5 % p. a., das Altersvorsorgedepot ist auf max. 1,0 % gedeckelt.

Wer sollte beim Riester-Vertrag bleiben?

Drei Konstellationen sprechen gegen einen Wechsel: kurze Restlaufzeit, ein günstiger ETF-Riester mit Effektivkosten unter 0,5 %, oder ein Wohn-Riester mit bestehender Tilgung auf das Eigenheim.

Kurze Restlaufzeit (< 10 Jahre bis Renteneintritt): Die Beitragsgarantie greift dann besonders verlässlich, und neue Wechselkosten amortisieren sich nicht mehr. In dem Fall bleibt der Riester eingefroren oder läuft beitragsfrei aus.

Wohn-Riester (Riester-Bausparvertrag oder Riester-Darlehen): Der Übertrag ist technisch möglich, aber das angesparte Kapital ist häufig schon in eine Immobilientilgung geflossen — eine Pauschal-Empfehlung gibt es hier nicht.

Was passiert mit dem angesparten Kapital beim Wechsel?

Das gesamte Kapital plus alle bisher gewährten Grund- und Kinderzulagen wandert vollständig ins neue Altersvorsorgedepot — keine Steuern, keine Rückforderung von Zulagen.

  • Der Wechsel zählt nicht als „förderschädliche Auszahlung". Bereits ausgezahlte Zulagen bleiben erhalten, der Sonderausgabenabzug aus Vorjahren wird nicht zurückgefordert.
  • Der bisherige Riester-Anbieter wird die Verwaltung beenden — manche erheben dafür Stornogebühren. Vor dem Wechsel die Vertragsbedingungen prüfen.
  • Im neuen Altersvorsorgedepot wird das übertragene Kapital genauso behandelt wie laufende Einzahlungen: steuerfreie Kursgewinne in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase.

In 5 Schritten zum Altersvorsorgedepot

Der Wechsel selbst ist ein einseitiger Antrag bei einem Altersvorsorgedepot-Anbieter; dieser fordert das Kapital beim Riester-Anbieter an. Ablauf: Anbieter wählen, Antrag stellen, Wechsel-Antrag, Bestätigung, Kapital fließt ein.

  • 1. Riester-Vertrag prüfen: Effektivkosten, Restlaufzeit, Stornogebühren beim Anbieter erfragen.
  • 2. Altersvorsorgedepot-Anbieter wählen — Auswahl ab Q4 2026 möglich, sobald die BaFin-Zertifizierungen abgeschlossen sind.
  • 3. Vertrag beim neuen Anbieter abschließen und Wechsel-Antrag (Formular 1099a / KFE) ausfüllen.
  • 4. Neuer Anbieter fordert das Kapital beim Riester-Anbieter an — typische Bearbeitungszeit 4–8 Wochen.
  • 5. Eingang im Depot prüfen, Anlagestrategie festlegen (z. B. ETF-Standarddepot oder Eigen-Allokation aus der Positivliste).

Persönliche Förderhöhe per E-Mail erhalten

Tragen Sie nur Ihre E-Mail ein — wir senden Ihnen einen Bestätigungs-Link zur persönlichen Berechnung und erinnern Sie zum Start am 1.1.2027.

Häufige Fragen

  • Bleibt die Riester-Förderung beim Wechsel erhalten?

    Ja, vollständig. Bereits ausgezahlte Grundzulagen, Kinderzulagen und Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug bleiben unangetastet. Der Wechsel zählt nicht als förderschädliche Auszahlung — es gibt keine Rückforderung.

  • Welche Kosten entstehen beim Wechsel vom Riester ins Altersvorsorgedepot?

    Beim Riester-Anbieter können Stornogebühren oder Schlussabwicklungskosten anfallen — diese sind im jeweiligen Vertrag geregelt und sollten vor dem Antrag erfragt werden. Beim neuen Altersvorsorgedepot-Anbieter fallen Abschluss- und Verwaltungskosten gemäß Vertrag an, gesetzlich gedeckelt auf maximal 1,0 % p. a. effektive Kosten beim Standarddepot.

  • Lohnt sich der Wechsel bei nur noch wenigen Jahren bis zur Rente?

    In der Regel nicht. Bei Restlaufzeiten unter 10 Jahren amortisieren sich die Wechselkosten kaum noch, und die Beitragsgarantie der Riester-Verträge schützt im finalen Anspar-Drittel besonders verlässlich.

  • Kann ich Wohn-Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?

    Technisch ja, in vielen Fällen aber nicht sinnvoll. Beim Wohn-Riester ist das geförderte Kapital meist schon in die Immobilientilgung geflossen — eine pauschale Empfehlung gibt es hier nicht, eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.

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