Begriff aus dem Altersvorsorgedepot-Glossar

Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente ist eine zweite Säule der Altersvorsorgereform. Sie sieht für Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr einen staatlich finanzierten Sparzuschuss von 10 € pro Monat für ein eigenes Altersvorsorge-Depot vor.

Erster geförderter Geburtsjahrgang soll 2020 sein, die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.

Stand 12. Mai 2026: Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte beschlossen. Ein Regierungsentwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet; ein Beschluss durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Die Frühstart-Rente ist also — anders als das Altersvorsorgedepot selbst — noch kein geltendes Recht.

← Zurück zum Glossar

Bis zu 540 € / JahrStaatlich gefördert
Vormerken