Begriff aus dem Altersvorsorgedepot-Glossar
Die Frühstart-Rente ist eine zweite Säule der Altersvorsorgereform. Sie sieht für Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr einen staatlich finanzierten Sparzuschuss von 10 € pro Monat für ein eigenes Altersvorsorge-Depot vor.
Erster geförderter Geburtsjahrgang soll 2020 sein, die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.
Stand 12. Mai 2026: Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte beschlossen. Ein Regierungsentwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet; ein Beschluss durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Die Frühstart-Rente ist also — anders als das Altersvorsorgedepot selbst — noch kein geltendes Recht.