Begriff aus dem Altersvorsorgedepot-Glossar
Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifiziertes Kapitalmarkt-Produkt, das mit dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) eingeführt wird. Es startet zum 1. Januar 2027.
Eingezahlte Beiträge werden in Anlageinstrumente aus einer gesetzlichen Positivliste investiert — etwa breit gestreute ETFs, aktiv gemanagte Fonds oder bestimmte Anleihen. Die Bundesrepublik Deutschland fördert mit einer Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr plus Kinder- und Berufseinsteigerzulagen.
Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine Beitragsgarantie — dafür höhere Renditechancen und einen weiteren Kreis Förderberechtigter (inklusive Selbstständigen).