Begriff aus dem Altersvorsorgedepot-Glossar
Die Grundzulage wird in zwei Stufen gewährt: 50 Cent pro Euro Eigenbeitrag auf die ersten 360 € (= max. 180 € Grundzulage), danach 25 Cent pro Euro auf den Bereich bis 1.800 € Eigenbeitrag (= max. weitere 360 €).
Maximum: 540 € Grundzulage pro Jahr. Die Förderung ist einkommensunabhängig, hängt also nur vom geleisteten Eigenbeitrag ab.
Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum förderberechtigten Personenkreis (Pflichtversicherte gRV, Beamte, Selbstständige, Versorgungswerks-Mitglieder).