Begriff aus dem Altersvorsorgedepot-Glossar
Pro Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gewährt die Bundesrepublik Deutschland eine Kinderzulage von 300 € pro Jahr zusätzlich zur Grundzulage.
Voraussetzung ist ein Mindest-Eigenbeitrag im 1:1-Verhältnis zur Zulage. Konkrete Beispielrechnungen finden Sie im BMF-FAQ.
Im Gegensatz zur Riester-Kinderzulage entfällt die nach Geburtsjahr abweichende Höhe — die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot ist für alle förderberechtigten Kinder gleich.