Begriff aus dem Altersvorsorgedepot-Glossar

Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG)

Beiträge ins Altersvorsorgedepot sind in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abziehbar — bis zu 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr (§ 10a EStG).

Die gewährten Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus) kommen beim Sonderausgabenabzug additiv obendrauf, werden also nicht angerechnet.

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht den Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug mit den bereits ausgezahlten Zulagen und gewährt den jeweils höheren Betrag. Übersteigt der Steuervorteil die Zulagen, fließt der Mehrbetrag als zusätzliche Steuererstattung zurück.

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Bis zu 540 € / JahrStaatlich gefördert
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