Begriff aus dem Altersvorsorgedepot-Glossar

Nachgelagerte Besteuerung

Die nachgelagerte Besteuerung verschiebt die Steuerlast vom Erwerbsleben in die Rentenphase. In der Ansparphase sind alle Erträge im Altersvorsorgedepot steuerfrei — Auszahlungen in der Rentenphase werden dann zum persönlichen Steuersatz besteuert.

Der geförderte Anteil (Beiträge bis 1.800 € pro Jahr + erhaltene Zulagen) wird voll nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG).

Der ungeförderte Anteil (Einzahlungen über 1.800 € Eigenbeitrag) wird bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Kapitalauszahlung nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt — also nur zu 50 % zum persönlichen Steuersatz.

Weil der individuelle Steuersatz in Rente meist niedriger ist als im Erwerbsleben, entsteht in Summe in vielen Fällen ein Steuervorteil.

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