Begriff aus dem Altersvorsorgedepot-Glossar
Die Positivliste im Altersvorsorgereformgesetz (Anlage zum AltZertG) regelt, welche Anlageinstrumente im Altersvorsorgedepot zulässig sind:
Erlaubt: breit gestreute ETFs, aktiv gemanagte Investmentfonds und bestimmte Anleihen (vor allem mit Investment-Grade-Rating).
Nicht erlaubt: Einzelaktien, Kryptowährungen und derivative Finanzinstrumente — diese Anlageklassen gelten dem Gesetzgeber als zu riskant für eine steuerlich geförderte Altersvorsorge.
Die Produktzertifizierung erfolgt durch die BaFin. Für sicherheitsorientierte Sparer gibt es zusätzlich das Standarddepot mit gesetzlich auf 1,0 % p. a. gedeckelten Effektivkosten.